Einsatzübungen
Gemäß § 3 Brandschutzgesetz Land Brandenburg müssen die amtsfreien Gemeinden, die Ämter und die kreisfreien Städte zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von Gefahren notwendige Maßnahmen treffen, insbesondere Übungen durchführen.
Übungen im Brand- und Katastrophenschutz sind mit dem Ziel durchzuführen, die Brandbekämpfung und Hilfeleistung sowie Maßnahmen der Katastrophenbekämpfung zu trainieren und wirksamer zu gestalten. Sie dienen der Überprüfung des Ausbildungsstandes sowie der Festigung und Vervollkommnung der Handlungssicherheit der Einsatz- und Führungskräfte und der an der Übung beteiligten Behörden und Einrichtungen.
Insbesondere sind zu üben:
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der Auf- und Ausbau lageangemessener Führungsstrukturen,
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das Zusammenwirken der verschiedenen Führungsgremien (z.B. Einsatzleitung, Technische Einsatzleitung, Katastrophenschutzleitung und –stab) miteinander sowie mit anderen Behörden und Dienststellen,
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der wirkungsvolle, taktisch richtige und sichere Einsatz sowie der praxisnahe Umgang
Katastrophenschutzübung "Roter Adler"
Großübung 2012 der GSE des Landkreises PM
Einsatzübung 2012 der Gemeinde Planetal
Einsatzübung 2014 der Gemeinde Planetal