In der nachfolgenden Darstellung sind die Dienstgrade und Funktionen der Freiwilligen Feuerwehren im Land Brandenburg aufgelistet.
Dienstgradabzeichen | Dienstgrad | Dienststellung |
Mützenkordel und Splintknöpfe |
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Feuerwehrfrau-Anwärterin Feuerwehrmann- Anwärter
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Truppfrau-Anwärterin Truppmann-Anwärter |
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Feuerwehrfrau Feuerwehrmann
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Truppfrau Truppmann |
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Oberfeuerwehrfrau Oberfeuerwehrmann
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Truppfrau Truppmann |
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Hauptfeuerwehrfrau Hauptfeuerwehrmann
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Truppfrau Truppmann |
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Löschmeisterin Löschmeister
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Truppführerin Truppführer |
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Oberlöschmeisterin Oberlöschmeister
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Truppführerin Truppführer |
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Hauptlöschmeisterin Hauptlöschmeister
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stellv. Gruppenführerin stellv. Gruppenführer |
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Erste Hauptlöschmeisterrin Erster Hauptlöschmeister
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stellv. Gruppenführerin stellv. Gruppenführer |
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Mützenkordel und Splintknöpfe |
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Brandmeisterin Brandmeister
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Gruppenführerin Gruppenführer |
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Oberbrandmeisterin Oberbrandmeister
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stellv. Zugführerin stellv. Zugführer
Ortswehrführerin, Ortswehrführer mit weniger als einem Zug |
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Hauptbrandmeisterin Hauptbrandmeister
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Zugführerin Zugführer
Ortswehrführerin, Ortswehrführer mit Zugstärke oder mehr als einem Zug |
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Erste Hauptbrandmeisterin Erster Hauptbrandmeister
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Zugführerin, Zugführer nach zehn Jahren in der Dienststellung
stellv. Gemeinde-, Stadt-, Amtswehrführer
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Funktionsabzeichen | Funktion | |
Mützenkordel und Splintknöpfe |
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Gemeinde-, Stadt- und Amtswehrführerin Gemeinde-, Stadt- und Amtswehrführer [*1] |
Gemeinde-, Stadt- und Amtswehrführerin Gemeinde-, Stadt- und Amtswehrführer
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Mützenkordel und Splintknöpfe |
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stellv. Kreisbrandmeisterin stellv. Kreisbrandmeister [*1a]
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stellv. Kreisbrandmeisterin stellv. Kreisbrandmeister |
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Kreisbrandmeisterin Kreisbrandmeister [*1a]
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Ehrenamtliche Kreisbrandmeisterin Ehrenamtlicher Kreisbrandmeister
stellv. Landesbranddirektorin stellv. Landesbranddirektor |
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Landesbranddirektorin Landesbranddirektor
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Landesbranddirektorin Landesbranddirektor |
Jedem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr steht die Beförderung in einen höheren Dienstgrad offen, wenn er nach Eignung, Qualifikation und fachlicher Leistung die Voraussetzungen hierfür erfüllt und gleichzeitig eine entsprechende Dienststellung vorhanden ist. Ein Rechtsanspruch auf Beförderung besteht nicht.
Die Beförderungen richten sich nach der Tätigkeitsverordnung.